© Fahrschule Volker Tech, Dortmunder Str. 421, 44577 Castrop-Rauxel - Frohlinde, Inh. Ingo Reuther

Fahrschule Volker Tech

Tel.: +49 ( 0 ) 17625047335

E-Mail: info@fahrschule-tech.eu

Für jeden Führerschein müssen Sie beim Straßenverkehrsamt (kurz SVA), nachdem Sie sich für unsere Fahrschule Voker Tech entschieden haben, einen Antrag stellen. Sollte es Ihnen persönlich nicht möglich sein zum SVA zu kommen, können Sie, mittels einer schriftlichen Vollmacht, eine andere Person dazu bevollmächtigen. Wir von der Fahrschule Volker Tech übernehmen diesen Behördengang gerne für Sie. Für die Antragstellung benötigt das Straßenverkehrsamt je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen: vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag Personalausweis oder Reisepass Lichtbild Bearbeitungsgebühr (inkl. der Anforderungen für alle Klassen) Sehtestbescheinigung Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen Für detaillierte Informationen zum Thema Erste Hilfe, Sehtest oder Ärztliche Untersuchungen fragen Sie bitte uns in der Fahrschule. Sobald das Straßenverkehrsamt Ihre Unterlagen vollständig vorliegen hat, wird dieser Antrag mehrere Verwaltungsakte durchlaufen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu ca. sechs Wochen. Zunächst wird geprüft, ob gegen eine Erteilung an Ihre Person Einwände vorliegen (Straftaten die den Erwerb einer Fahrerlaubnis nicht rechtfertigen). Sobald sichergestellt ist, dass auf diesem Gebiet keine Bedenken vorliegen, wird in der Regel der Druck Ihres Führerscheines in Auftrag gegeben. Sollten Sie mehrere Führerscheinklassen beantragen, wird in der Regel der Führerscheindruck erst nach Bestehen aller Prüfungen in Auftrag gegeben und Sie erhalten bei Bestehen der Prüfung nur eine Bescheinigung über das Bestehen der Praktischen Prüfung, mit der Sie beim Straßenverkehrsamt eine Vorläufige Fahrerlaubnis erhalten können. Die Bescheinigung vom TÜV gilt dabei als Fahrerlaubnis. Anschließend wird der Prüfauftrag an den für Ihre Prüfung zuständigen TÜV weitergeleitet. Nachdem der TÜV den Antrag im System erfasst hat, wird die Fahrschule über diesen Vorgang informiert und darf Sie zur theoretischen Prüfung schicken, natürlich nur wenn Sie das Mindestalter, zur Zulassung zur Prüfung, erreicht haben (erst drei Monate vor Erreichen des, für die Fahrerlaubnis benötigten, Geburtstages) und wenn Sie die theoretische Ausbildung vollständig und nachweislich abgeschlossen und ausreichend gelernt haben.
· · · · · ·
Anmeldung beim Straßenverkehrsamt ( SVA )